Ehrenamtliche Richter des Sozialgerichts treffen sich am 8. November 2012 in Konstanz

Datum: 05.11.2012

Kurzbeschreibung: Die beim Sozialgericht Konstanz tätigen Richterinnen und Richter treffen sich am 8. November 2012 in Konstanz zu einer Informationsveranstaltung mit Gedankenaustausch.

Ehrenamtliche Richter sind in der Sozialgerichtsbarkeit in allen Instanzen als Beisitzer tätig. Sie üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie der Berufsrichter aus. Die Kammern des Sozialgerichts sind in der mündlichen Verhandlung mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.

91 ehrenamtliche Richter aus den Landkreisen Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und dem Bodenseekreis sind derzeit beim Sozialgericht Konstanz berufen. Nur selten besteht für das Sozialgericht die Möglichkeit, diese insgesamt zu einer Veranstaltung einzuladen. Das Treffen dient der Information über die Geschäftslage am Sozialgericht, eine aktuelle Gesetzesvorhaben und dem Austausch über praktische Fragen der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter.

Der Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie repräsentieren die Sozialpartnerschaft innerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Sie bringen nicht nur Ihren Sachverstand und Ihre Lebenserfahrung in das gerichtliche Verfahren ein. Ihre Teilnahme an den Entscheidungen erleichtert es auch, diese den Beteiligten besser zu vermitteln und damit Vertrauen beim Bürger zu schaffen. Auch das Justizministerium Baden-Württemberg führt zum Tag des Ehrenamtes am 6. Oktober 2012 verschiedene Veranstaltungen für ehrenamtliche Richter durch.

Das Treffen in Konstanz findet am Donnerstag, den 8. November 2012, 15.30 Uhr, im Weißen Saal, Konzilstraße 9 (Gebäude des JobCenters Landkreis Konstanz), statt.

Hintergrundinformation

Die Sozialgerichte entscheiden über Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Erwerbsfähige („Hartz IV“), der Sozialhilfe, des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts und weiterer Rechtsgebiete. Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Konstanz erstreckt sich über die Landkreise Konstanz, Ravensburg, Sigmaringen und den Bodenseekreis. Mit elf Berufsrichtern ist es das kleinste der acht baden-württembergischen Sozialgerichte.

Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht kann nur sein, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat. Über die Berufung der ehrenamtlichen Richter entscheidet in Baden-Württemberg der Präsident oder Direktor des jeweiligen Gerichts. Die Entscheidung wird aufgrund von Vorschlagslisten getroffen, die je nachdem, für welche Spruchkörper ehrenamtliche Richter zu berufen sind, von unterschiedlichen Einrichtungen erstellt werden (z. B. Gewerkschaften, Interessenvertretungen der Leistungsempfänger nach dem sozialen Entschädigungsrecht, Interessenvertretungen der behinderten Menschen, Vereinigungen von Arbeitgebern, bestimmte oberste Bundes- und Landesbehörden, Kassenärztliche Vereinigungen, Zusammenschlüsse der Krankenkassen, Kreise, kreisfreie Städte).

Bei Rückfragen: Pressereferent: Richter am Sozialgericht (sV) Dr. Roller; Tel.: 07531/207-146; Verwaltungsleiterin Degenhart-Schmidt, Tel.: 07531/207-126

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